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Gesamtbetrag: EUR 87,00
Das sollten Sie wissen!
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen
zum Warenkorb.
Kann ich den Gültigkeitszeitraum meines digitalen Produktes ändern?
Solange das digitale Mautprodukt noch nicht gültig ist, können Sie den Gültigkeitszeitraum kostenlos in Ihrem Kund:innenkonto bearbeiten. Sie können die Gültigkeit des Produkts sowohl nach hinten verschieben als auch (unter Berücksichtigung der 18-tägigen Frist für Konsument:innen) vorverlegen.
Ob Ihr Produkt bereits gültig ist, können Sie in Ihrem Kund:innenkonto, auf der Bestellbestätigung oder mittels Gültigkeitsabfrage prüfen.
Beispiel: Sie haben eine 10-Tages-Vignette gekauft, die ab dem 10. Juli gültig ist. Ihr Urlaub verschiebt sich allerdings und Sie fahren erst am 24. Juli los. Nun müssen Sie bis spätestens 9. Juli (23:59 Uhr) den Beginn der Gültigkeit Ihrer Vignette in Ihrem Konto anpassen.
Bitte beachten Sie, dass bei digitalen Kurzzeitvignetten (1-Tages-, 10-Tages- und 2-Monats-Vignetten) die Gültigkeit nicht nach dem 30. November beginnen kann, da ab dem 1. Dezember bereits das neue Vignettenjahr beginnt und somit neue Tarife gültig werden.
Um die Gültigkeit eines noch nicht gültigen digitalen Mautproduktes zu ändern, gehen Sie wie folgt vor:
- Neues ASFINAG-Konto anlegen oder klicken Sie auf „Anmelden“.
- Klicken Sie auf „Mein Konto“ und anschließend auf „Meine Produkte“.
- Wählen Sie das zu ändernde Produkt aus.
- Unter „Produkt bearbeiten“ können Sie die Gültigkeit anpassen
Welche Vorteile bietet mir das Kund:innenkonto?
Sie haben direkten Zugriff auf Ihre gekauften Produkte und können unsere Zusatzservices nützen:
-
Persönliche
Daten
verwalten
jederzeit unkompliziert persönliche Daten einsehen und ändern -
Digitale
Mautprodukte und
Abos
verwalten
Abo abschließen und ändern, Produkte einfach erneut kaufen, Erinnerungsfunktion vor Ablauf des digitalen Mautproduktes aktivieren -
Digitale
Streckenmaut FLEX
nutzen
zum kostenlosen FLEX-Service anmelden, alle 6 Streckenmaut-Abschnitte befahren und vom gespeicherten Zahlungsmittel abbuchen lassen -
Übersicht
über alle
Produkte und
Services
alle gekauften Produkte einsehen, Zahlungsmittel verwalten, Bestellbestätigungen und Rechnungen nachdrucken -
Produkte
zuordnen
zuvor gekaufte digitale Mautprodukte mit Produkt-ID zum Kund:innenkonto hinzufügen
Kann ich das Kfz-Kennzeichen bei einem digitalen Mautprodukt ändern?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Kfz-Kennzeichen Ihres digitalen Mautproduktes ändern. Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Produkt bereits gültig ist. Dies können Sie in Ihrem Kund:innenkonto, mittels Bestellbestätigung oder in unserer Gültigkeitsabfrage prüfen.
- Vor Beginn der Gültigkeit können Sie das Kfz-Kennzeichen kostenlos in Ihrem Kund:innenkonto unter „Meine Produkte“ ändern.
-
Nach Beginn der
Gültigkeit
kann das
Kfz-Kennzeichen bei
digitalen
Jahresvignetten,
Streckenmaut-Mehrfahrten-Karten
und dem Service
Digitale
Streckenmaut FLEX in
folgenden
Fällen
geändert
werden:
- Umzug in einen anderen politischen Bezirk
- Totalschaden
- Diebstahl/Verlust
- Kennzeichen unleserlich
- Bezirkszusammenlegung/-trennung
- von der Behörde veranlasst
- Korrektur
- An- oder Abmeldung eines Wunschkennzeichens
- Umstieg auf Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb oder Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb
- Ohne Angabe von Gründen (einmalig)
Bitte beachten Sie: im Zuge der Umregistrierung darf sich der:die Zulassungsbesitzer:in nicht ändern.
Bei Bezirkszusammenlegung /-trennung, Verlust, Diebstahl, Totalschaden, beschädigter Kennzeichentafel oder Umstieg auf Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb oder Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb erhalten Sie den Aufwandersatz von 18 Euro bei positiver Prüfung wieder rückerstattet.
Die Kennzeichenänderung erfolgt zunächst nur vorläufig. Erst nachdem Sie eine Bestätigung per E-Mail von uns erhalten, wurde die Kennzeichenänderung endgültig akzeptiert.
Bitte beachten Sie: Der FLEX-Service wird bei negativer Prüfung ohne gesammelte Fahrten auf das neue Kennzeichen übertragen. Jahresvignetten oder Mehrfahrten-Karten werden wieder auf das alte Kennzeichen zurückgesetzt.
Wie kann ich das
Kennzeichen bei
einem bereits
gültigen
Mautprodukt
ändern?
Ich habe ein Mautprodukt gekauft, sehe es aber nicht in meinem Kund:innenkonto?
Kann ich vom Online-Kauf zurücktreten?
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Konsument:innen vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen können, und nicht Personen in Ausübung einer selbstständigen, unternehmerischen Tätigkeit (Unternehmer:innen).
Ein Rücktritt ist nur innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf möglich.
Sie haben ein digitales Mautprodukt gekauft, sehen es aber nicht in Ihrem Kund:innenkonto?